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Nachteilsausgleich im Trennungsjahr
#7
Also sie fordert über ihren Anwalt etwa 2000€, davon habe ich ein Viertel bezahlt, da wir in dem Jahr 3 Monate getrennt gewesen sind. Außerdem habe ich die ganzen gemeinsamen Schulden vor dem FA beglichen.
Wie gesagt, ich habe auch weiterhin Kosten getragen, die unterhaltsrelevant sind und etwa dem Trennungsunterhalt entsprechen, was auch der Grund gewesen ist, dass sie in diesem Jahr keinen Trennungsunterhalt forderte.

Aufteilung der Steuerschuld hätte für mich finanzielle Nachteile, da es etwa auf das gleiche hinauslaufen würde. Ich müsste ihr indirekt die Steuern für das ganze Jahr erstatten, wenn ich das richtig verstehe.
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RE: Nachteilsausgleich im Trennungsjahr - von MrBean - 28-09-2023, 19:42

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