03-10-2023, 12:58
Zum erwachsen werden gehören leider auch solche Dinge, zum Beispiel zu lernen seine eigenen Belange zu vertreten.
Was genau wie berechnet wird ist einfach, auch der Volljährigenunterhalt hat feste Berechnungsschemas. Das kannst du ihr vermitteln.
Am Kontakt ändert sich überhaupt nichts, den gestaltet ihr so wie ihr euch einig seid. Da hat keiner dreinzureden.
Junge Erwachsene haben auch dann Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie zwischen 18 und 24 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind.
Was genau wie berechnet wird ist einfach, auch der Volljährigenunterhalt hat feste Berechnungsschemas. Das kannst du ihr vermitteln.
Am Kontakt ändert sich überhaupt nichts, den gestaltet ihr so wie ihr euch einig seid. Da hat keiner dreinzureden.
Junge Erwachsene haben auch dann Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie zwischen 18 und 24 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind.