12-10-2023, 16:59
Habs schon gefühlt schon tausendmal geschrieben, aber nicht mal der ISUV merkt es: Die meisten Länder (zum Beispiel Nachbar Österreich) berechnen Unterhalt nach Prozentsatz des Einkommens, zum Beispiel 16/18/20% vom Gesamteinkommen (je nach Kindesalter) fürs erste Kind. Abzüge für weitere Kinder. Es gibt eine Luxusgrenze - die hat das Richter#*!!@x vom BGH in Deutschland vor wenigen Jahren ausdrücklich gekippt. Es gibt wirklich nichts, das so irre ist, dass es Juristen nicht noch irrer machen können.
In D kommt es Dank immer neuer Erhöhungszugpferde (die Düsseldorfer Tabelle wechselte die Kopplung an irgendwelche Parameter schon viermal) zu immer höheren Prozentsätzen vom Einkommen. Dieses ewige Wachstum wird wohl erst hinterfragt, wenn über 100% erreicht werden und die Juristensuperhirne merken, dass sie nicht mal mehr die Pfändungskosten vereinnahmen können.
In D kommt es Dank immer neuer Erhöhungszugpferde (die Düsseldorfer Tabelle wechselte die Kopplung an irgendwelche Parameter schon viermal) zu immer höheren Prozentsätzen vom Einkommen. Dieses ewige Wachstum wird wohl erst hinterfragt, wenn über 100% erreicht werden und die Juristensuperhirne merken, dass sie nicht mal mehr die Pfändungskosten vereinnahmen können.