15-10-2023, 12:13
Ohne Sorgerecht ist das schwierig. Aus dem Off sowieso.
Es gibt Beschlüsse über Akteneinsicht oder Informationen in Jugendhilfeakten. Als Beispiel nenne ich hier mal den Beschluss des VG München, vom 2.10.2020 – Aktenzeichen 18 E 20.3970. Es liest sich etwas sperrig, bedeutet aber: In die Akten darfst du nicht sehen, ausserhalb eines Verwaltungsverfahrens nur nach pflichtgemäßem Ermessen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht und Gründe des Sozialdatenschutzes nicht entgegenstehen. Aus den Informationen in deinem Beitrag kann ich da keine derartigen Gründe erkennen. Du wirst vermutlich wie üblich auf § 1686 BGB und die Mutter verwiesen, also in der Praxis eine Sackgasse, die übliche Erdungsableitung für Väter.
Wie kommt das Strafrecht da hinzu? Meinst du, die Jugendhilfe wäre eine Jugendgerichtshife, das Kind wäre straffällig geworden? Jugendhilfe bedeutet meist Hilfe zur Erziehung.
Es gibt Beschlüsse über Akteneinsicht oder Informationen in Jugendhilfeakten. Als Beispiel nenne ich hier mal den Beschluss des VG München, vom 2.10.2020 – Aktenzeichen 18 E 20.3970. Es liest sich etwas sperrig, bedeutet aber: In die Akten darfst du nicht sehen, ausserhalb eines Verwaltungsverfahrens nur nach pflichtgemäßem Ermessen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht und Gründe des Sozialdatenschutzes nicht entgegenstehen. Aus den Informationen in deinem Beitrag kann ich da keine derartigen Gründe erkennen. Du wirst vermutlich wie üblich auf § 1686 BGB und die Mutter verwiesen, also in der Praxis eine Sackgasse, die übliche Erdungsableitung für Väter.
Wie kommt das Strafrecht da hinzu? Meinst du, die Jugendhilfe wäre eine Jugendgerichtshife, das Kind wäre straffällig geworden? Jugendhilfe bedeutet meist Hilfe zur Erziehung.