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Vermögensverwertung beim Unterhalt
#1
Guten Abend zusammen,

hat jemand von euch die Erfahrung machen müssen, dass Ihr euer Vermögen verkaufen musstet um den Unterhalt zu zahlen?
Mir hat meine Anwalt gesagt, dass es hier keine rechtlich verbindliche Regelung gibt unter welchen Bedingungen der Vermögensstamm für den Unterhalt verwertet werden muss.

Bei mir ist das Thema Trennungsunterhalt durch, nachehelich gibt es auch nichts.

Wir beide betreuen unsere drei Kinder im Wechselmodell, jeweils zur Hälfte.
Bei der Unterhaltsberechnung kam raus, ich sei "nicht leistungsfähig".
Meine ExFrau ist ebenfalls "nicht leistungsfähig"
Aus den Unterhaltsberechnungen sehe ich im Ergebnis, dass kein Unterhalt geschuldet wird, weil keine Leistungsfähigkeit besteht.
Aktuell kommen wir beide gut damit aus, es gibt keine gegenseitige Forderungen, alle sind glücklich.

ABER: Was ist jetzt, wenn meine Ex auf den Trichter kommt, dass ich ja mein Vermögen (Sparbuch) auflösen könne um die Leistungsunfähigkeit zu beseitigen?

Evtl. habt Ihr ja Erfahrungen im Thema "Vermögensverwertung" und könnt davon berichten. Würde mich freuen.
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Nachrichten in diesem Thema
Vermögensverwertung beim Unterhalt - von Matthias - 22-10-2023, 20:07

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