24-10-2023, 18:26
Sich vor zu bereiten, ist nie schlecht. Ich gehe davon aus, dass Deine Ex um das Sparbuch weiß. Dann ist der Weg ein einfacher: Abheben. Bunkern. Als "ausgegeben" betiteln, wenn jemand mal fragen sollte.
Ja, grundsätzlich kann der Vermögensstamm angegriffen werden, wenn ein Mindestunterhalt nicht aus laufendem Einkommen gezahlt werden kann. Das würde ich mal als gesetzt an Deiner Stelle ansehen.
Juristische Winkelzüge im Unterhaltsrecht haben meist zur Folge, irgendwie das Maximale heraus zu holen. Dieses Risiko kannst Du jetzt noch umgehen. Schlicht durch das Verschwinden lassen des Sparguthabens. Und sei es, dass das gute alte Kopfkissen her halten muss.
Ja, grundsätzlich kann der Vermögensstamm angegriffen werden, wenn ein Mindestunterhalt nicht aus laufendem Einkommen gezahlt werden kann. Das würde ich mal als gesetzt an Deiner Stelle ansehen.
Juristische Winkelzüge im Unterhaltsrecht haben meist zur Folge, irgendwie das Maximale heraus zu holen. Dieses Risiko kannst Du jetzt noch umgehen. Schlicht durch das Verschwinden lassen des Sparguthabens. Und sei es, dass das gute alte Kopfkissen her halten muss.
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