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Rentenantrag erst nach Scheidung stellen?
#2
Da ich auf meine Frage keine Antworten erhalten habe, beantworte ich nun die Frage selbst.

Bei Trennung/ Scheidung, keine Kinder vorhanden:
Laut RA sollte man bei Trennung keinen Rentenantrag stellen, solange man das Regelrentenalter nicht erreicht hat.
Man wäre in diesem Fall auch nicht verpflichtet das zu tun
Bei Erreichen des Regelrentelalters müßte man das aber tun.
Suche nicht nach einer Traumfrau, suche nach einer, die kein Alptraum ist.
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RE: Rentenantrag erst nach Scheidung stellen? - von zwangszahler - 25-10-2023, 12:15

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