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Rentenantrag erst nach Scheidung stellen?
#4
(25-10-2023, 12:29)p__ schrieb: Ganz verstanden hab ich die Frage nie, aber ist das ohne Zahlen überhaupt zu beantworten? Auch die Antwort ist mir nicht klar, welche Begründung steht dahinter?

Es geht darum eventuelle Unterhaltszahlung zu minimieren bzw. zu vermeiden, um den Zierfisch zum Abwandern zu bewegen.
Mit anderen Worten, meine Einkünfte reichen mir zum Leben und sind der Höhe nach nicht pfändbar, käme eine vorgezogene Rente hinzu, wäre die 
Verteilungsmasse um einiges größer und somit ein Anreiz hier (D) zu bleiben.
Suche nicht nach einer Traumfrau, suche nach einer, die kein Alptraum ist.
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RE: Rentenantrag erst nach Scheidung stellen? - von zwangszahler - 25-10-2023, 12:44

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