27-10-2023, 08:48
Gar nichts machen. Da das Jugendamt den Aufenthaltsort des Vaters nur vermutet, aber nicht kennt, ist das eher so eine Art Versuchsballon. Meldet sich der Vater aufgrund des Schreibens, kann man evtl. seinen Aufenthaltsort feststellen und ihn dann auch gleich auf Zahlung des rückständigen Kindesunterhalts verklagen - 16 Jahre mal Mindestunterhalt, da dürfte was zusammenkommen.
Es war schliesslich der ausdrückliche Wunsch der Mutter, den Vater aus dem Leben des Kindes zu drängen. Wieso soll sich jetzt der Vater, wo offensichtlich was schiefgelaufen ist, wieder da hineinziehen lassen?
Es war schliesslich der ausdrückliche Wunsch der Mutter, den Vater aus dem Leben des Kindes zu drängen. Wieso soll sich jetzt der Vater, wo offensichtlich was schiefgelaufen ist, wieder da hineinziehen lassen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1