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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#31
Verbraucherinsolvenz dauert nur noch drei Jahre. Die o.g. Gläubiger werden sich freuen. Die Rechnungen können die sich an die Wand nageln ,-)
Die Auskunft des Finanzamtes kann ich so nicht beurteilen. Dazu fehlen Infos.
Wenn ich Dir paar Fragen zur Inso beantworten kann, dann gerne. Termin bei der Schuldnerberatung kann dauern...
Da Du noch eine Forderung gegen die Ex hast, ist diese im Antrag auf Verbraucherinsolvenz anzugeben. Das kann noch lustig werden ,-) und ist dann Aufgabe des Treuhänders.
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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Nappo - 03-11-2023, 22:47

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