04-11-2023, 12:53
@p: Ja, aber man muss auch den individuellen Umstand sehen. Die Höhe der vorhandenen Schulden ist wesentlich höher, als die Verfahrenskosten. Zumal die Verfahrenskosten auch noch gestundet und später, nach Ablauf von 3 Jahren, in Raten zurück gezahlt werden können.
Auch zukünftig sind Erstattungen des FA eher unwahrscheinlich. Der Staat schlägt unerbittlich zu, bis zu dessen Abwicklung. Ich habe hier Jemanden, der von seiner EU-Rente (ca. 20.000 pro Jahr) noch KU zahlen muss und er eigentlich zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel hat. Selbst er wird jedes Jahr zur Kassen gebeten, ca in einer Höhe von 300 - 400 Euro.
Und ob nun jemand etwas tatsächlich pfänden kann oder nicht. Man wird es versuchen und ständig muss Austriake sich dem Stress beugen, solche Post oder Besuch vom GV zu bekommen.
Das Thema ist ab Eröffnung des Verfahrens durch.
Und wenn der Treuhänder eine Chance sieht, die Forderung der Ex einzutreiben, f... er die Ex , Austriake kostet das Null Aufwand und aus der beigetriebenen Summe würden zuerst die Verfahrens- und Treuhänderkosten bedient.
Auch zukünftig sind Erstattungen des FA eher unwahrscheinlich. Der Staat schlägt unerbittlich zu, bis zu dessen Abwicklung. Ich habe hier Jemanden, der von seiner EU-Rente (ca. 20.000 pro Jahr) noch KU zahlen muss und er eigentlich zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel hat. Selbst er wird jedes Jahr zur Kassen gebeten, ca in einer Höhe von 300 - 400 Euro.
Und ob nun jemand etwas tatsächlich pfänden kann oder nicht. Man wird es versuchen und ständig muss Austriake sich dem Stress beugen, solche Post oder Besuch vom GV zu bekommen.
Das Thema ist ab Eröffnung des Verfahrens durch.
Und wenn der Treuhänder eine Chance sieht, die Forderung der Ex einzutreiben, f... er die Ex , Austriake kostet das Null Aufwand und aus der beigetriebenen Summe würden zuerst die Verfahrens- und Treuhänderkosten bedient.