06-11-2023, 19:01
Hallo Zusammen,
zum Thema Kindersunterhalt habe ich eine recht simple Frage:
- Die Bessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
- Auskunftspflicht besteht alle 2 Jahre ab Rechtswirksamkeitsdatum
Fiktives Beispiel: Mein Ex-Drache fordert am 01.01.2024 die Auskunft ein (nehmen wir an, dass es sofort rechtswirksam wird).
Am 01.02.2024 bekomme ich einmalig 80.000€ Bonuszahlung (schön wär´s): Ich zahle weiter Summe x
Am 01.01.2026 wird wieder eine Auskunft gefordert, ich gebe Auskunft für 2025: Ich zahle weiter "nur" Summe x
Funktioniert das so oder liege ich da falsch?
zum Thema Kindersunterhalt habe ich eine recht simple Frage:
- Die Bessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
- Auskunftspflicht besteht alle 2 Jahre ab Rechtswirksamkeitsdatum
Fiktives Beispiel: Mein Ex-Drache fordert am 01.01.2024 die Auskunft ein (nehmen wir an, dass es sofort rechtswirksam wird).
Am 01.02.2024 bekomme ich einmalig 80.000€ Bonuszahlung (schön wär´s): Ich zahle weiter Summe x
Am 01.01.2026 wird wieder eine Auskunft gefordert, ich gebe Auskunft für 2025: Ich zahle weiter "nur" Summe x
Funktioniert das so oder liege ich da falsch?