09-11-2023, 18:25
Ich würde denen die Kontoauszüge der letzten 12 Monate zukommen lassen, sofern die "sauber" sind und keine ungewöhnlichen Kontobewegungen erkennbar sind. Ansonsten ein Schreiben beifügen, dass du in diesen rückliegenden 12 Monaten auch brav und pünktlich deinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen bist.
An deiner Stelle würde ich für den Zeitraum ab dem 01.11.2023 zusätzliche Leistungen nach SGB II beantragen, da du ansonsten deinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen kannst (früher nannte man das Aufstocken, wie das jetzt beim Bürgergeld heißt weiß ich nicht). Bewerbungen und ähnlichen Quatsch ablehnen mit dem Hinweis, daß du dich in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme befindest und du am Ende dieser Maßnahme wieder einen Job finden wirst mit höherem Einkommen als die letzten zwölf Monate und daher auch leistungsfähiger sein wirst als zuvor, und demzufolge wirst höheren Unterhalt zahlen können.
Wenn sie damit nicht einverstanden sein sollten, laß sie klagen.
An deiner Stelle würde ich für den Zeitraum ab dem 01.11.2023 zusätzliche Leistungen nach SGB II beantragen, da du ansonsten deinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen kannst (früher nannte man das Aufstocken, wie das jetzt beim Bürgergeld heißt weiß ich nicht). Bewerbungen und ähnlichen Quatsch ablehnen mit dem Hinweis, daß du dich in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme befindest und du am Ende dieser Maßnahme wieder einen Job finden wirst mit höherem Einkommen als die letzten zwölf Monate und daher auch leistungsfähiger sein wirst als zuvor, und demzufolge wirst höheren Unterhalt zahlen können.
Wenn sie damit nicht einverstanden sein sollten, laß sie klagen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1