09-11-2023, 18:41
Generell spielt es hinsichtlich Kindesunterhaltsforderungen an einen Pflichtigen überhaupt keine Rolle, ob der Bürgergeld, sonst was oder gar nichts bekommt. Argumentiert der Pflichtige mit zu geringem Einkommen, dann argumentiert der Unterhaltsgläubiger mit seiner Verpflichtung zu einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und bei deren Verletzung mit fiktivem Einkommen.