10-11-2023, 10:50
Ja, schwärzen darfst du, aber nicht den Kontostand.
Da wird trotzdem durch die Gegenseite hemmungslos beschissen und gelogen. Die können trotzdem jederzeit behaupten, die Auskunft wäre unvollständig und dann eine Kontenabfrage machen. Letztlich ist das dann doch wieder nur die Vorbereitung zu einer leichten Pfändung. Das wäre der nächste Schritt nach Verurteilung aufgrund fiktivem Einkommen und folgenden Schulden.
Da wird trotzdem durch die Gegenseite hemmungslos beschissen und gelogen. Die können trotzdem jederzeit behaupten, die Auskunft wäre unvollständig und dann eine Kontenabfrage machen. Letztlich ist das dann doch wieder nur die Vorbereitung zu einer leichten Pfändung. Das wäre der nächste Schritt nach Verurteilung aufgrund fiktivem Einkommen und folgenden Schulden.