10-11-2023, 15:03
Das geht jetzt durcheinander. Die zivilrechtliche Auskunftspflicht bei Unterhalt ist etwas anderes wie die Pflichten, die man mit der Gegenseite eventuell freiwillig eingeht zugunsten eines zeitweiligen Vollstreckungsverzichts. Und die Auskünfte im Vollstreckungsrecht sind auch wieder was anderes.
Man kann sich das als mehrstufige Hürden vorstellen. Jede Hürde hat ihre eigene Bauart. Und jede will gesondert gesichert sein. Der Unterhaltsschuldner sollte alle ernst nehmen und den Bau der dritten Hürde nicht vernachlässigen, auch wenn er glaubt, die ersten beiden wären schon ganz gut gesichert.
Man kann sich das als mehrstufige Hürden vorstellen. Jede Hürde hat ihre eigene Bauart. Und jede will gesondert gesichert sein. Der Unterhaltsschuldner sollte alle ernst nehmen und den Bau der dritten Hürde nicht vernachlässigen, auch wenn er glaubt, die ersten beiden wären schon ganz gut gesichert.