10-11-2023, 15:39
Stimmt, daher denke ich in seinem Fall:
Mit dem Bürgergeld ist er quasi schon ein Mangelfall, korrigiert mich wenn ich mich irre.. Demnach müsste es keine Zahlungen ans Jugendamt geben. Das muss man jedoch abklären. Eine Weiterbildung sollte den Verdienst nicht deutlich steigen lassen, wenn überhaupt. Erst wenn er wieder genug hast, kann er zahlen.
Mit dem Bürgergeld ist er quasi schon ein Mangelfall, korrigiert mich wenn ich mich irre.. Demnach müsste es keine Zahlungen ans Jugendamt geben. Das muss man jedoch abklären. Eine Weiterbildung sollte den Verdienst nicht deutlich steigen lassen, wenn überhaupt. Erst wenn er wieder genug hast, kann er zahlen.