10-11-2023, 18:56
Nein! Das Bürgergeld ist eine Sache zwischen ihm und Staat. Das Unterhalt ist eine Sache zwischen dem Kind (und seinen Bevollmächtigten) und ihm. Sein Bürgergeldbezug hat damit nichts zu tun. Seine Pflichten gegenüber dem Kind sind dadurch nicht eingeschränkt, nicht verändert, nicht beeinflusst.
Und nochmal: Sagt er "ich habe kein Erwerbseinkommen, ich lebe von Bürgergeld, das ist so wenig", dann sagen die Bevollmächtigten des Kindes: "Das interessiert mich nicht. Wenn du meinst, du hättest zu wenig Geld um Unterhalt zu zahlen, dann bist du verpflichtet, mehr Geld zu verdienen. Es ist deine Sache, wie du das schaffst. Wenn du meinst, du schaffst das nicht, dann musst du beweisen, dass du es nicht schaffst."
Und dieser Beweis ist in der Praxis nicht zu führen. In 99% aller Fälle wird trotzdem mindestens Mindestunterhalt verlangt und auch vom Gericht bestätigt, wenn der Fall vor Gericht geht.
Und nochmal: Sagt er "ich habe kein Erwerbseinkommen, ich lebe von Bürgergeld, das ist so wenig", dann sagen die Bevollmächtigten des Kindes: "Das interessiert mich nicht. Wenn du meinst, du hättest zu wenig Geld um Unterhalt zu zahlen, dann bist du verpflichtet, mehr Geld zu verdienen. Es ist deine Sache, wie du das schaffst. Wenn du meinst, du schaffst das nicht, dann musst du beweisen, dass du es nicht schaffst."
Und dieser Beweis ist in der Praxis nicht zu führen. In 99% aller Fälle wird trotzdem mindestens Mindestunterhalt verlangt und auch vom Gericht bestätigt, wenn der Fall vor Gericht geht.