11-11-2023, 13:47
Wenn ich das oben richtig gelesen habe, wurden bislang 493 € gezahlt. Das ist die Stufe 2 der DD für 12-17 jährige. Jetzt geht aus Deinem Beitrag nicht genau hervor:
1. Hast Du die letzten 12 Monate auch schon Bürgergeld bezogen und konntest den Unterhalt irgendwie trotzdem zahlen oder
2. Beziehst Du neuerdings Bürgergeld und kannst diese Höhe somit nun nicht mehr zahlen?
Wenn zu 2.) zutrifft, dann ist es insofern ernst, da dass JA tatsächlich nicht nur Auskunft, sondern "ausreichende Bewerbungsbemühungen" tatsächlich verlangen kann. Natürlich sind die nie "ausreichend" ,-) Das JA wird standardmäßig sodann den Mindestunterhalt verlangen, die Titulierung desselben und wird Dir eigenmächtig fiktives Einkommen unterstellen. Ansonsten trifft hier erweiternd zu, was "p" gesagt hat. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, klagt das JA. Dagegen hat man minimalste Chancen. Und dazu braucht man einen "guten" Rechtsvertreter. Hier könnte nur eingeworfen werden, dass zum Einen die Weiterbildungsmaßnahme läuft und zum Anderen, fiktive Einkünfte nach objektiven Maßstäben nur festgelegt werden dürfen, d.h. es ist auszurechnen, was der Verpflichtete aufgrund seiner Erwerbsbiographie, Alter, Gesundheitszustand, verdienen könnte. Das wiederum übergehen die Amtsrichterlein, höhere Rechtsprechung beugend und "vergessend" regelmäßig, weshalb man sich auf die Beschwerdeinstanz schon mal einstellen müsste. Auch wieder nur mit Restchancen.
oder
2. Wenn Du irgendwie in der Lage bist - woher auch immer - eben diesen Unterhalt weiter zu zahlen, bestehen deutlich weniger Risiken. Deine Kontoauszüge dürften sauber sein, da das Jobcenter die Kontoauszüge ja auch regelmäßig verlangt. Da der Mindestunterhalt gesichert wäre, würde ich dann de Auskunft geben (zu der du verpflichtet bist), aber z.B. manche Dinge schwärzen. Lebensversicherungsbeiträge, Abbuchungen auf ein Sparbuch etc. gehen die nichts an. Verfügst Du über Vermögen, und sieht man das nicht offensichtlich, sollte man es auch nicht angeben.
Auch geht dann die Drohung i.S. fiktiver Einkünfte, Klage, Bewerbungsbemühungen, fehl, sofern weiterhin der Mindestunterhalt von Dir gezahlt wird.
Das wäre jetzt die Frage. Was hast Du denen mitgeteilt und wolltest Du für die Zukunft eine Einstellung/Minderung des Unterhaltes wg. Bürgergeld oder wolltest/konntest Du weiter zahlen?
1. Hast Du die letzten 12 Monate auch schon Bürgergeld bezogen und konntest den Unterhalt irgendwie trotzdem zahlen oder
2. Beziehst Du neuerdings Bürgergeld und kannst diese Höhe somit nun nicht mehr zahlen?
Wenn zu 2.) zutrifft, dann ist es insofern ernst, da dass JA tatsächlich nicht nur Auskunft, sondern "ausreichende Bewerbungsbemühungen" tatsächlich verlangen kann. Natürlich sind die nie "ausreichend" ,-) Das JA wird standardmäßig sodann den Mindestunterhalt verlangen, die Titulierung desselben und wird Dir eigenmächtig fiktives Einkommen unterstellen. Ansonsten trifft hier erweiternd zu, was "p" gesagt hat. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, klagt das JA. Dagegen hat man minimalste Chancen. Und dazu braucht man einen "guten" Rechtsvertreter. Hier könnte nur eingeworfen werden, dass zum Einen die Weiterbildungsmaßnahme läuft und zum Anderen, fiktive Einkünfte nach objektiven Maßstäben nur festgelegt werden dürfen, d.h. es ist auszurechnen, was der Verpflichtete aufgrund seiner Erwerbsbiographie, Alter, Gesundheitszustand, verdienen könnte. Das wiederum übergehen die Amtsrichterlein, höhere Rechtsprechung beugend und "vergessend" regelmäßig, weshalb man sich auf die Beschwerdeinstanz schon mal einstellen müsste. Auch wieder nur mit Restchancen.
oder
2. Wenn Du irgendwie in der Lage bist - woher auch immer - eben diesen Unterhalt weiter zu zahlen, bestehen deutlich weniger Risiken. Deine Kontoauszüge dürften sauber sein, da das Jobcenter die Kontoauszüge ja auch regelmäßig verlangt. Da der Mindestunterhalt gesichert wäre, würde ich dann de Auskunft geben (zu der du verpflichtet bist), aber z.B. manche Dinge schwärzen. Lebensversicherungsbeiträge, Abbuchungen auf ein Sparbuch etc. gehen die nichts an. Verfügst Du über Vermögen, und sieht man das nicht offensichtlich, sollte man es auch nicht angeben.
Auch geht dann die Drohung i.S. fiktiver Einkünfte, Klage, Bewerbungsbemühungen, fehl, sofern weiterhin der Mindestunterhalt von Dir gezahlt wird.
Das wäre jetzt die Frage. Was hast Du denen mitgeteilt und wolltest Du für die Zukunft eine Einstellung/Minderung des Unterhaltes wg. Bürgergeld oder wolltest/konntest Du weiter zahlen?