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Riesen Problem - Scheidung Unterhalt etc.
#2
Für die Schwangerschaftsfolgen ist der nächste Liebhaber zuständig. Mit einem Sätzchen "Vater unbekannt" kann sie sich da nicht herausreden. Sie hat eine Mitwirkungspflicht, den Vater zu ermitteln. An den kann sie sich dann für Betreuungsunterhalt halten.

Wichtig ist auch, dass Du SOFORT bei der Geburt die Vaterschaftsanfechtung einreichst, wenn die Scheidung bis dahin nicht gültig ist. Denn die Unterhaltspflicht besteht so lange weiter, bis die Vaterschaft durch ein Gericht aufgehoben wurde.
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RE: Riesen Problem - Scheidung Unterhalt etc. - von p__ - 12-11-2023, 10:16

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