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Riesen Problem - Scheidung Unterhalt etc.
#4
Ohne rechtlichen Vater für das zweite Kind hat dieses zweite Kind keine Folgen auf deine Unterhaltsverpflichtungen der Mutter gegenüber. Ehegattenunterhalt wird aber so oder so noch bis zum 3. Geburtstages deines, des ersten Kindes geschuldet, danach wird es einige Fragezeichen geben, aber du schuldet nicht deswegen Unterhalt, weil sie wegen des zweiten Kindes nicht arbeiten kann. Unterhalt wird aber womöglich auch wegen des ersten Kindes weiterhin geschuldet, weil ein Richter nur Teilzeit und keine Vollzeittätigkeit ab Lebensjahr 3 als verpflichtend sieht. Deine Ehe war war kurz, aber das schützt nicht vor dem Wahnsinn, wegen eines Kindes noch jahrelang Unterhalt abzukassieren.

Für dieses Kind muss sie sich wegen Betreuungsunterhalt an den Vater des Kindes halten. Klappt das nicht, bleiben ihr Sozialleistungen. Im übrigen haben wir eine gesetzlich verankerte Betreuung für Kinder ab 1 Jahr, das kann sie nutzen und wenigstens halbtags arbeiten. Recht aktiv und handlungsfähig scheint sie zu ja sein nach einer Ehe, die nach einem Jahr Schrott ist und nach offenbar sehr aktiven Sexabenteuern, während zu Hause ein einjähriges Kind ist. Sie hat dann wohl keine Probleme, statt zu Lovern kann sie ja auch zu einer Arbeit geben. Wer weiss, Vater unbekannt, vielleicht waren Männerbesuche sogar "ihre Arbeit"?

Bei "Vater unbekannt" wird erstmal das Jugendamt ungemütlich. Unterhaltsvorschuss bekommt sie nur, wenn sie die bereits erwähnt Mithilfe leistet. Ausreden mit "betrunken am Strand von Mallorca" oder "Im Gruppenraum von Club Amoroso" akzeptieren die nicht einfach so, dazu gab es schon Gerichtsverfahren.
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RE: Riesen Problem - Scheidung Unterhalt etc. - von p__ - 12-11-2023, 13:24

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