13-11-2023, 10:56
Die Anfechtung geht nur nach Geburt des Kindes. Das Kind muss erst mal eine rechtsfähige Person sein. Auch so ein endloser althergebrachter Schwachsinn im Familienrecht. Zumindest in der Trennungszeit sollte eine Anfechtung immer dann möglich sein, wenn die beiden getrennten Ehepartner übereinstimmend erklären, das Kind sei nichtehelich.
Wird die Scheidung also rechtsgültig vor Geburt, dann entfällt der Anfechtungsgrund, ein Antrag dazu würde abgelehnt oder gar nicht erst angenommen. Da Scheidungen fast immer länger dauern als gedacht, würde ich die Anträge zur Anfechtung schon mal fertig machen und pünktlich bei Geburt einreichen, sofern da die Ehe noch rechtlich besteht. Dann wird nur noch das Geburtsdatum eingetragen und dann liegen sie bei Gericht.
Ich halte übrigens das Verhalten der Ex aus noch mehr Gründen durchaus nicht für kooperativ oder wohlwollend. Es hätte nämlich noch einen viel einfacheren Weg gegeben, den über die Trennungszeit. Da muss sie aber mitwirken. Der Trick ist einfach und geht rein schriftlich: Beide Ehepartner geben einen geeigneteren Trennungszeitpunkt an. Auch wenn man sich im November getrennt hat, gibt man z.B. einfach den 1. September als Trennungszeitpunkt an. Beide Ehepartner. Es darf aus steuerlichen Gründen nur nicht über den Jahreswechsel verschoben werden. Also kann die Scheidung früher eingereicht und die Scheidungsverhandlung um Monate früher stattfinden. Sehr einfach und beliebt bei Ehepartnern, die beide keine Lust auf lange Trennungszeit haben, sondern einvernehmlich schnell geschieden werden wollen.
Zitat:diese Anfechtung AUF JEDEN FALL zu machen
Wird die Scheidung also rechtsgültig vor Geburt, dann entfällt der Anfechtungsgrund, ein Antrag dazu würde abgelehnt oder gar nicht erst angenommen. Da Scheidungen fast immer länger dauern als gedacht, würde ich die Anträge zur Anfechtung schon mal fertig machen und pünktlich bei Geburt einreichen, sofern da die Ehe noch rechtlich besteht. Dann wird nur noch das Geburtsdatum eingetragen und dann liegen sie bei Gericht.
Ich halte übrigens das Verhalten der Ex aus noch mehr Gründen durchaus nicht für kooperativ oder wohlwollend. Es hätte nämlich noch einen viel einfacheren Weg gegeben, den über die Trennungszeit. Da muss sie aber mitwirken. Der Trick ist einfach und geht rein schriftlich: Beide Ehepartner geben einen geeigneteren Trennungszeitpunkt an. Auch wenn man sich im November getrennt hat, gibt man z.B. einfach den 1. September als Trennungszeitpunkt an. Beide Ehepartner. Es darf aus steuerlichen Gründen nur nicht über den Jahreswechsel verschoben werden. Also kann die Scheidung früher eingereicht und die Scheidungsverhandlung um Monate früher stattfinden. Sehr einfach und beliebt bei Ehepartnern, die beide keine Lust auf lange Trennungszeit haben, sondern einvernehmlich schnell geschieden werden wollen.