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Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
#2
Willkommen. Dein Beitrag ist leider häufig, Väter fragen erst, wenn eigentlich 95% schon gelaufen ist und man so tief im Mist sitzt, dass es nur noch darum geht, wohin man welche Brosamen rollt. Geld schon weg, Kinder schon weg, mit der Ex sicher kein Wort mehr möglich, schon Verfahren geführt, die erste Pfändung schon gehabt...

War mir neu, dass man viele Jahre rückwirkend die gemeinsame Veranlagung aufheben kann, wenn einem danach ist.
Das Finanzamt ist ein bitterer Gäubiger. Schulden bei denen werden gnadenlos eingetrieben, auch nach einer Insolvenz. Ja, du wirst nie wieder eine Steuererstattung bekommen. Das überdauert eine Insolvenz.

Erstmal die Kinder: Wie ist da der Stand? Warum kein Umgang? Deswegen schon vor Gericht gewesen? oder bereits laufendes Verfahren? Mit schon begonnenen Gutachten?

Die Insolvenz: Dazu gibts hier andere Experten. Generell sehe ich das eher skeptisch, wenn das Finanzamt so eine grosse Rolle spielt, siehe oben. Wie hoch sollen denn die Raten sein? Wieso 15000 EUR weitere Schulden, noch mal die Scheidungskosten eingerechnet?

Du selbst: Klingst depressiv, sarkastisch. Das meine ich nicht negativ, sondern als momentanen Pegel, als Zustandssicht. Hast du dir schon einmal das Hinwerfen-Szenario in Details überlegt, bist du der Typ der das machen könnte? Dazu gehört vor allem, die "Rasen betreten verboten" Schilder nicht mehr zu beachten, sondern zu tun was Zielen dient.
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RE: Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung.. - von p__ - 15-11-2023, 00:16

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