Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
#3
Hallo Elfenpapa...
Das was du durchmachst, habe Ich hinter mir .
Das ganze geht bei mir seit 10 Jahren.
Ist Stand..Insolvenz zu Ende..Alles gut..
Nur noch einmal Unterhalt im unteren dreistelligen Bereich..kann Ich mit leben.
Zum Unterhalt..
Was heisst Selbsttitulierung?
Wenn Du nicht zahlst  werden die Dich sofort mit Auskunftspflicht verklagen.
Dann haben Sie Ihren Titel.
Rückstaendiger Unterhalt geht nicht mit in die Insolvenz, wenn du leistungsfähig
Warst. Alles was bis 1 Jahr zurück liegt kann sogar in dem Sozialrechtlichen Vorbereich
Gepfändet werden, und kann im Fall einer Insolvenz als verbotene unerlaubte Handlung angemeldet werden
Also aufpassen..und ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Wenn du laufenden Unterhalt im Insolvenzverfahren nicht zahlst,
Kann Dir die Restschuldbefreiung versagt werden, für alle Schulden.
Im Verfahren gilt..laufender Unterhalt vor Schulden..Es gibt aber dann Freibetraege.
Also mal eben..Ich Zahl mal nicht..das nützt nichts..und wenn Du Dein Einkommen verringert oder sonstige Einkommensverkürzungen generierst, werden Sie Dir fiktiven Unterhalt berechnen.. Deine Kinder sind minderjährig..
Also worst Case..
Wie gesagt..das habe Ich alles Hinter mir.. 
Übrigens ist unerlaubte Handlung ein Begriff aus den Sozailrecht und nicht Strafrecht bei Unterhaltssachen
In Verbindung mit Insolvenverfahren..
Hoffe ,Ich konnte Dich ein bisschen aufklären..
Gruß Bumpi
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung.. - von Bumpi - 15-11-2023, 05:48

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsfragen aus aktuellem Anlass Zahlfunktion 29 28.954 18-07-2015, 14:20
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste