15-11-2023, 08:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-11-2023, 08:49 von peperoni.
Bearbeitungsgrund: .
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dass sie finanziell besser gestellt wäre und somit von dir weniger fordert. Auf der einen Seite würde sie dann Unterhalt für das zweite Kind fordern können, sollte der Vater leistungsfähig sein wäre dies sicher höher als Unterhaltsvorschuss. Jetzt das aber: Unterhaltsvorschuss erhält sie nur, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nachkommt, d.h. in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu versuchen die Vaterschaft anerkennen zu lassen (Beistandschaft), sie muss alles dafür tun und nachweisen, dass sie den Vater sucht. Auf der anderen Seite kann sie dann ebenfalls BU vom Vater des zweiten Kindes fordern.
Hat sie wirklich keinerlei Infos über den Vater oder möchte sie diesen nur nicht benennen?
Es sollte in deinem (finanziellen) Interesse sein, dass sie alles unternimmt um den Erzeuger des zweiten Kindes zu finden.
Hat sie wirklich keinerlei Infos über den Vater oder möchte sie diesen nur nicht benennen?
Es sollte in deinem (finanziellen) Interesse sein, dass sie alles unternimmt um den Erzeuger des zweiten Kindes zu finden.