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Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
#4
Hallo..
Zum Finanzamt und Insolvenz..
Finanzamtschulden sind generell Insolvenzfaehig..
Es sei denn ,sie resultieren aus Steuerstraftaten oder Strafen hieraus ( Bußgelder usw.)
Finanzaemter, wie P schon schrieb, sind die hartnäckigsten   Gläubiger die
Es gibt..je nach dem welches Finanzamt..werden Sie immer wieder versuchen   zu Pfaenden, Aufzurechnen usw.
Trotz Vollstreckungsverbot im Insolvenverfahren.
Desgleichen werden Sie die Steuer Schulden fast immer Als verbotene unerlaubte
Handlung im Verfahren anmelden, was du dann widersprechen musst
Usw. Komplizierte Sache dann.
Wenn du weitermachen willst im Hamsterrad, musst du auf alle Faelle 
Den Unterhalt bedienen..dann kannst du das Insolvenzverfahren
Durchziehen und bist die Schulden los..Nur den Unterhalt eben nicht..das wird noch Jahre so laufen..
Ich habe es auch so gemacht...
Gruß 
Bumpi
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RE: Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung.. - von Bumpi - 15-11-2023, 22:17

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