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Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
#7
Die Aufteilung der Steuerschuld ist auch rückwirkend möglich. Das Wörtchen "Rückwirkend" bezieht sich (meist) auf den Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Dies aber nur dann, wenn die die Aufteilung betreffende Steuerschuld noch nicht (!) gezahlt war.

Den Kindesunterhalt "einfach mal nicht zu überweisen" mag der aktuellen Situation geschuldet sein, fällt Dir aber auf die Füße und ist ein gefundenes Fressen für die Gegenseite. In Sachen "Unterhalt" ist ganz offensichtlich derzeit ein Verfahren am laufen. Du sprichst an keiner Stelle von einer anwaltlichen Vertretung. Da hier Anwaltspflicht (spätestens beim Termin) gilt, wäre die Frage, wie dieser (falls vorhanden) sich dir gegenüber derzeit äußert.

Vermögensverlust gegen Null im Laufe des Spießrutenlaufs durch die Menge der deutschen Familiengerichts-Schergen ist eher die Regel als die Ausnahme. Um die Sinnhaftigkeit einer Verbraucherinsolvenz abschätzen zu können, bedarf es einer genauen Aufstellung der Forderungen - auch der, die noch kommen, da der Entstehungszeitpunkt gilt und diese ebenso der Gläubigerliste zuzuordnen wären.

Wenn ein Gehalt ausreicht, um einerseits den KU zu bedienen und andererseits noch Luft wäre, um die Forderungen durch vernünftig ausgerechnete und ausverhandelte Ratenzahlungen weg zu bekommen, ist das eine Variante, eine Inso zu verhindern. Dabei sollte es aber so austariert sein, dass es sich nicht um "Angstraten" handelt. Angstraten sind Raten, die zwar aktuell einen Gläubiger von Pfändungen und Co fern halten, aber nicht geeignet sind, in einem vertretbaren Zeitraum die Schuld tatsächlich los zu sein.

Als Ingenieur lasten dann gleich zwei Probleme auf Dir. Einerseits wird man Dir in Unterhaltsverfahren immer unterstellen, Du könntest ja wenn Du nur wolltest so und so viel verdienen etc. bla bla und daher mit fiktiven Summen herum hantieren. Andererseits kann ein laufendes Insolvenzverfahren gleichzeitig in Deiner Liga dazu führen, dass so mancher Unternehmer sich ein wenig "abgeschreckt" fühlen könnte. Die Einen juckts nicht, die Anderen sind "entsetzt". Das ist von Person zu Person anders.

Wenn Deine Ex "so was wie eine Pädagogin" ist, ist das leider kein Grund zur Beglückwünschung. Eine ganz schwierige Spezies. Ich belasse es dabei, denn sonst verlasse ich zwangsläufig den Bereich der halbwegs noch akzeptablen Betitelung in Richtung Dritter.´

Hier kommt eventuell der Hinweis von ´p zum tragen, trotz der natürlich vorhandenen Liebe zu den Kindern, aus Eigenschutz "hin zu schmeißen". Dies dann, wenn man bei klarem Gedanken in der Lage ist zu folgern, dass man nun wirklich alles probiert hat, die Gesundheit genügend gelitten hat, der Geldbeutel ohnehin und Erfolgsaussichten nur noch Bestand eigener Fantasie sind. Den Rest regelt die Zeit und ja, das ist tatsächlich so. Jedenfalls fragte wohl ´p gerade deshalb auch danach, inwiefern denn Unterhaltsverfahren noch laufen.

Die Vorredner haben ja schon einiges zur Inso gesagt. Fragen bleiben da natürlich immer und die ergeben sich auch im weiteren Verfahren, so man es einleitet. Theoretisch kann ein Gläubiger immer eine Einrede zur Versagung der Restschuldbefreiung machen. dann kommt es eben darauf an, ob man Angriffsfläche produziert hat oder dies eben nur einen Versuch darstellt, dem man leicht und vernünftig argumentiert, entgegen treten kann. Denn das Insolvenzgericht befragt nach einer solchen Einrede den Schuldner und bittet um Stellungnahme. Trotzdem sind diese Einreden "eher selten". Das Jugendamt z.B. macht das gerne. All das kann man aber nie vorhersagen.

Schlußendlich: Ob Du eine Inso favorisieren solltest oder nicht, kann man am bekannten Zahlenwerk noch nicht ableiten.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung.. - von Nappo - 16-11-2023, 12:14

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