17-11-2023, 16:24
Der Scheidungsbeschluss ist da. Ihr werden 33h/Woche mögliche Arbeitszeit anerkannt. Ihr wurde aber nur Aufstockungsunterhalt gewährt, sodass ich ihr "nur" diese 7 Wochenstunden, die sie angeblich nicht arbeiten kann, bezahlen muss. Es wurde zeitlich nicht begrenzt, da das wohl die Praxis beim Betreuungsunterhalt ist.
Im Laufe des Gerichts sprach keiner vom Aufstockungsunterhalt, obwohl ich meinen Anwalt explizit danach gefragt habe. Die drängten mich allesamt zum Vergleich mit nachehelichen Unterhalt mit der 3/7-Regel!
Das Gericht folgt der Argumentation der Ex, dass sie nur 6h am Tag arbeiten kann, da die Fremdbetreuung von 8h bis 15 Uhr ist. Obwohl das Gericht anerkennt, dass nichts gegen Fremdbetreuung bis 16 Uhr spricht, ändert das nichts an der Tagesarbeitszeit, da sie schließlich nicht jede freie Minute für Kinderbetreuung verwenden könne. Sie müsse ja auch noch Einkäufe und Arzttermine wahrnehmen. Hier sehe ich einen Schwachpunkt des Beschlusses. Da wird eine Stunde täglich einfach weggeredet.
An den Tagen, an den ich das Kind aus der Schule abhole, werden ihr 8h/Tag anerkannt, keine möglichen Überstunden. An den Tagen, an den ich das Kind zur Schule bringe, muss sie mit ihrer Arbeit nicht früher anfangen (z.B. 7 Uhr). Hier ein zweiter Schwachpunkt meiner Meinung nach.
Homeoffice wird quasi auch weggeredet, da das Kind noch zu klein ist (7 1/2 Jahre), um sich alleine zu beschäftigen.
Dass ich das Kind täglich betreuen könnte, wurde mit keinem Wort im Beschluss erwähnt, obwohl von mir vorgetragen. Ob das bei OLG greift? Ich vermute eher nicht. Es gibt einen Umgangsbeschluss, den wir leben.
Meine Einschätzung ist, dass ich beim OLG erreichen könnte, dass ihr etwa 37h/Woche anerkannt werden. Das würde mir in paar Jahren wahrscheinlich erleichtern, den BU komplett wegzubekommen. Was meint ihr?
Was passiert eigentlich, wenn ich nur gegen den Aufstockungsunterhalt Beschwerde einlege? Bin ich dann trotzdem geschieden, muss den Trennungsunterhalt nicht mehr zahlen? Muss ich dann diesen festgesetzten Aufstockungsunterhalt bezahlen, solange die Sache beim OLG ist?
Im Laufe des Gerichts sprach keiner vom Aufstockungsunterhalt, obwohl ich meinen Anwalt explizit danach gefragt habe. Die drängten mich allesamt zum Vergleich mit nachehelichen Unterhalt mit der 3/7-Regel!
Das Gericht folgt der Argumentation der Ex, dass sie nur 6h am Tag arbeiten kann, da die Fremdbetreuung von 8h bis 15 Uhr ist. Obwohl das Gericht anerkennt, dass nichts gegen Fremdbetreuung bis 16 Uhr spricht, ändert das nichts an der Tagesarbeitszeit, da sie schließlich nicht jede freie Minute für Kinderbetreuung verwenden könne. Sie müsse ja auch noch Einkäufe und Arzttermine wahrnehmen. Hier sehe ich einen Schwachpunkt des Beschlusses. Da wird eine Stunde täglich einfach weggeredet.
An den Tagen, an den ich das Kind aus der Schule abhole, werden ihr 8h/Tag anerkannt, keine möglichen Überstunden. An den Tagen, an den ich das Kind zur Schule bringe, muss sie mit ihrer Arbeit nicht früher anfangen (z.B. 7 Uhr). Hier ein zweiter Schwachpunkt meiner Meinung nach.
Homeoffice wird quasi auch weggeredet, da das Kind noch zu klein ist (7 1/2 Jahre), um sich alleine zu beschäftigen.
Dass ich das Kind täglich betreuen könnte, wurde mit keinem Wort im Beschluss erwähnt, obwohl von mir vorgetragen. Ob das bei OLG greift? Ich vermute eher nicht. Es gibt einen Umgangsbeschluss, den wir leben.
Meine Einschätzung ist, dass ich beim OLG erreichen könnte, dass ihr etwa 37h/Woche anerkannt werden. Das würde mir in paar Jahren wahrscheinlich erleichtern, den BU komplett wegzubekommen. Was meint ihr?
Was passiert eigentlich, wenn ich nur gegen den Aufstockungsunterhalt Beschwerde einlege? Bin ich dann trotzdem geschieden, muss den Trennungsunterhalt nicht mehr zahlen? Muss ich dann diesen festgesetzten Aufstockungsunterhalt bezahlen, solange die Sache beim OLG ist?