17-11-2023, 16:40
(17-11-2023, 16:24)MrBean schrieb: Dass ich das Kind täglich betreuen könnte, wurde mit keinem Wort im Beschluss erwähnt, obwohl von mir vorgetragen. Ob das bei OLG greift? Ich vermute eher nicht. Es gibt einen Umgangsbeschluss, den wir leben.
Wenn es nicht im Protokoll oder deinem Antrag steht, kannst du es vor dem OLG nicht verwerten. Wenn ja, wird es trotzdem abgelehnt, der Vater hat kein Wahlrecht zwischen Betreuung oder zahlen.
Wenn du nur gegen Aufstockungsunterhalt vorgehst, bist du trotzdem geschieden, die anderen Punkte werden ja nicht angegriffen.
Du musst jetzt die genauen Begründungen lesen. Oben im Thread steht schon was dazu, ob die angreifbar sein könnten.