17-11-2023, 19:01
Erneut: Siehe meinen Beitrag #2.
Das Altersphasenmodell gibt es nicht mehr. Ab Alter 3 gibt es einen Vorrang der Fremdbetreuung. Wenn eine Fremdbetreuung in der Schule bis 16 Uhr und nicht nur bis 15 Uhr angeboten wird, sie aber geltend macht, nur bis 15 Uhr arbeiten zu wollen, würde ich zum OLG gehen. Die anderen Punkte (Betreuung durch dich) würde ich zwar mit rein packen, aber mir deshalb keine Hoffnungen machen.
Ich habe in #2 das betreffende BGH Urteil genannt. Es gab insgesamt sogar mehrere Urteile, die das bekräftigten und ausarbeiteten. Eine Entscheidung vom 18.03.09, die vom 30.03.11, Az. XII ZR 3/09 und schliesslich eine am 18.04.12 - Az. XII ZR 65/10. Die Begründungen sind online.
Dein Anwalt kennt die garantiert und kann abgleichen, ob da was für deinen Fall herauszuholen ist. Wir hier können nur allgemein raten, da uns der genaue Text deiner Anträge sowie der Begründung deines Beschlusses nicht bekannt ist.
Sie darf 20 oder 0 Stunden arbeiten. Spielt keine Rolle. Aber Unterhalt bekommt sie deshalb nicht mehr oder weniger.
Das Altersphasenmodell gibt es nicht mehr. Ab Alter 3 gibt es einen Vorrang der Fremdbetreuung. Wenn eine Fremdbetreuung in der Schule bis 16 Uhr und nicht nur bis 15 Uhr angeboten wird, sie aber geltend macht, nur bis 15 Uhr arbeiten zu wollen, würde ich zum OLG gehen. Die anderen Punkte (Betreuung durch dich) würde ich zwar mit rein packen, aber mir deshalb keine Hoffnungen machen.
Ich habe in #2 das betreffende BGH Urteil genannt. Es gab insgesamt sogar mehrere Urteile, die das bekräftigten und ausarbeiteten. Eine Entscheidung vom 18.03.09, die vom 30.03.11, Az. XII ZR 3/09 und schliesslich eine am 18.04.12 - Az. XII ZR 65/10. Die Begründungen sind online.
Dein Anwalt kennt die garantiert und kann abgleichen, ob da was für deinen Fall herauszuholen ist. Wir hier können nur allgemein raten, da uns der genaue Text deiner Anträge sowie der Begründung deines Beschlusses nicht bekannt ist.
Sie darf 20 oder 0 Stunden arbeiten. Spielt keine Rolle. Aber Unterhalt bekommt sie deshalb nicht mehr oder weniger.