17-11-2023, 20:41
Danke, p___. Mein Anwalt meint, beim OLG sind die Chancen nicht groß. Ich werde mir jetzt noch eine Zweitmeinung bei einem anderen Anwalt einholen und dann entscheiden. Mir ist schon klar, dass im Familienrecht bei vielen Sachen keine ordentliche Prognose zu treffen ist.
Begründung im Beschluss: Hierbei schließt sich das Gericht insoweit im Ergebnis den Ausführungen der Antragsgegnerin an, wonach an den unterwöchigen Betreuungstagen jeweils nur 6 Stunden Arbeit zu schaffen seien. Die angegebene Arbeitszeit von 8:15 bis 14:45 einschließlich Mittagspause begegnet insoweit keinen Bedenken, selbst wenn das Kind bis 16 Uhr in der OGS verbleiben würde, was grundsätzlich bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages möglich und zumutbar gewesen wäre. Denn es sind auch Fahrtzeiten zur Arbeit, Einkäufe sowie eigene Freizeit mit einzurechnen. Die Antragsgegnerin ist nicht gehalten und nicht verpflichtet, jede nicht für die Kinderbetreuung benötigte Minute des Tages für die Arbeit einzusetzen. ...
Obwohl die Ex selbst meint bei einer Betreuung bis 15 Uhr an ihren Betreuungstagen nur 6 Stunden arbeiten zu können, sagt das Gericht quasi, dass das auch schon viel wäre. Denn auch wenn sie die Betreuung bis 16 Uhr in Anspruch nehmen würde, müsste sie nicht mehr arbeiten. Dass es diese Betreuungsmöglichkeit bis 16Uhr gibt, hatte sie natürlich im Antrag verschwiegen.
Begründung im Beschluss: Hierbei schließt sich das Gericht insoweit im Ergebnis den Ausführungen der Antragsgegnerin an, wonach an den unterwöchigen Betreuungstagen jeweils nur 6 Stunden Arbeit zu schaffen seien. Die angegebene Arbeitszeit von 8:15 bis 14:45 einschließlich Mittagspause begegnet insoweit keinen Bedenken, selbst wenn das Kind bis 16 Uhr in der OGS verbleiben würde, was grundsätzlich bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages möglich und zumutbar gewesen wäre. Denn es sind auch Fahrtzeiten zur Arbeit, Einkäufe sowie eigene Freizeit mit einzurechnen. Die Antragsgegnerin ist nicht gehalten und nicht verpflichtet, jede nicht für die Kinderbetreuung benötigte Minute des Tages für die Arbeit einzusetzen. ...
Obwohl die Ex selbst meint bei einer Betreuung bis 15 Uhr an ihren Betreuungstagen nur 6 Stunden arbeiten zu können, sagt das Gericht quasi, dass das auch schon viel wäre. Denn auch wenn sie die Betreuung bis 16 Uhr in Anspruch nehmen würde, müsste sie nicht mehr arbeiten. Dass es diese Betreuungsmöglichkeit bis 16Uhr gibt, hatte sie natürlich im Antrag verschwiegen.