19-11-2023, 16:04
Ein Vergleich nutzt immer nur dem Richter und den Anwälten. Ein typischer Beschiss durch Juristen. Vergleiche sind was für Verfahren, in dem ein Nachbar wegen der Farbe eines Gartenzwerges klagt oder fürs Patentrecht, wo eh keiner der Talare durchblickt.
Einen Beschluss muss der Richter begründen. Und er muss es so tun, dass ihm nicht gleich wieder vom OLG auf die Finger geschlagen wird. Das nervt ihn. Ein Richter wird im gesamten Zivilrecht fast immer einen Vergleich im Verlauf der Verhandlung vorschlagen.
Einen Beschluss muss der Richter begründen. Und er muss es so tun, dass ihm nicht gleich wieder vom OLG auf die Finger geschlagen wird. Das nervt ihn. Ein Richter wird im gesamten Zivilrecht fast immer einen Vergleich im Verlauf der Verhandlung vorschlagen.