Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#19
Ich habe zwei Briefe von der Anwältin meiner Ex bekommen.
Der erste Brief erinnerte mich daran, dass auf ein früheres Schreiben vom 9. Oktober keine Antwort oder Zahlung erfolgt ist. Die Anwältin setzte eine neue Frist bis zum 24. November 2023.

Im zweiten Brief wurden mir verschiedene Unterlagen von meiner Ex zugesandt, die ich angefordert hatte.

Dazu gehörten:
Einkommensnachweise für einen bestimmten Zeitraum,
Belege für berufliche Weiterbildungsgebühren,
Rückzahlungsnachweise für ein BaföG-Darlehen,
Gebühren für eine Musikschule,
Beiträge für einen Sportverein,
Hortkosten, Gebühren für eine Kunst-Schule
Nachweise für Schwimmkurse.

Die Anwältin merkte an, dass Unklarheiten in der Formulierung meinerseits nicht nachvollziehbar seien und bot an, konkrete Fragen zu einzelnen Positionen zu klären.
Sie wies mich auch darauf hin, dass ich für rechtliche Beratung einen eigenen Anwalt beauftragen sollte.

Abschließend forderte sie mich auf, den berechneten Unterhalt sowie ausstehende Beträge unverzüglich zu begleichen und bis spätestens zum 25. November eine Abänderung der vollstreckbaren Jugendamtsurkunde vorzulegen.

Mir ist aufgefallen, dass ihr Einkommensniveau höher ist als meines. Außerdem hat sie Hilfe in Form eines Darlehens von einer Firma für den Kauf eines Hauses in Höhe von ca. 30.000 erhalten, und soweit ich weiß, zahlt sie dieses auch zurück.

Meine Antwort würde auf die genannten Punkte wie folgt sein:

1. Der neue Titel wird bis Ende dieser Woche fertiggestellt sein. Ich akzeptiere, dass ich keine dokumentarischen Einwände dagegen vorbringen kann.
2. Ich plane, alle Forderungen bezüglich des Mehrbedarfs abzulehnen. Allerdings bin ich mir noch unschlüssig über die genaue Formulierung dieser Ablehnung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten? - von NeuesKapitel - 19-11-2023, 17:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste