19-11-2023, 18:01
Verpflichtungen gegenüber seinen minderjährigen Kindern gehen Verpflichtungen gegenüber den Eltern vor, § 1609 BGB.
Indirekt schliesse ich aus deiner Schilderung, dass du momentan arbeitslos bist und das Jugendamt das akzeptiert. Die haben wohl sowieso keinen grossen Ärger- und Klagewillen. Du kannst es ja mal probieren, Bewerbungsnachweise durch Elternpflegenachweise zu ersetzen. Vor Gericht wirst du da wahrscheinlich keine gute Chancen haben, aber solange das Jugendsamt nichts durchsetzt und nicht klagt, spiel das keine Rolle.
Indirekt schliesse ich aus deiner Schilderung, dass du momentan arbeitslos bist und das Jugendamt das akzeptiert. Die haben wohl sowieso keinen grossen Ärger- und Klagewillen. Du kannst es ja mal probieren, Bewerbungsnachweise durch Elternpflegenachweise zu ersetzen. Vor Gericht wirst du da wahrscheinlich keine gute Chancen haben, aber solange das Jugendsamt nichts durchsetzt und nicht klagt, spiel das keine Rolle.