25-11-2023, 16:15
Jaein. Hier ein interessantes Urteil des Sozialgerichts
https://www.datenschutz-notizen.de/muess...sig%20sein.
Unterm Strich: Auskunft Ja, Nachweis darüber Nein.
In der Folge kann das JC aber einen Datenabgleich mit der Rentenversicherung/Finanzamt vornehmen.
Am Ende des Tage ist es aber durchaus also so, dass dass das Einkommen des Freundes angegeben werden muss. Schließlich kann im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft ja auch erst dann die Höhe der Sozialleistungen ausgerechnet werden
https://www.datenschutz-notizen.de/muess...sig%20sein.
Unterm Strich: Auskunft Ja, Nachweis darüber Nein.
In der Folge kann das JC aber einen Datenabgleich mit der Rentenversicherung/Finanzamt vornehmen.
Am Ende des Tage ist es aber durchaus also so, dass dass das Einkommen des Freundes angegeben werden muss. Schließlich kann im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft ja auch erst dann die Höhe der Sozialleistungen ausgerechnet werden