25-11-2023, 16:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-11-2023, 16:25 von Kaymueller.)
danke Nappo
nein sie erhält kein hartz4, aber ich und mein sohn. Das jobcenter will ihr einkommen, das ihres freundes und die miete wissen um den Unterhalt sich zu hohlen. Es ist das auskunftsersuchen wegen übergegangener Ansprüche. muss sie den lohn des freundes und den Mietvertrag wirklich vorlegen
Ich habe da mich jetzt das jobcenter aufgefordert hat UHV zu beantragen, mit dem Jugendamt kontakt aufgenommen und erstaunlicherweise wurde mir zu der Selbstbehaltsfrage was die Ex betrifft, die 1370 bestätigt obwohl sie im Beschäftigungsverbot ist.
nein sie erhält kein hartz4, aber ich und mein sohn. Das jobcenter will ihr einkommen, das ihres freundes und die miete wissen um den Unterhalt sich zu hohlen. Es ist das auskunftsersuchen wegen übergegangener Ansprüche. muss sie den lohn des freundes und den Mietvertrag wirklich vorlegen
Ich habe da mich jetzt das jobcenter aufgefordert hat UHV zu beantragen, mit dem Jugendamt kontakt aufgenommen und erstaunlicherweise wurde mir zu der Selbstbehaltsfrage was die Ex betrifft, die 1370 bestätigt obwohl sie im Beschäftigungsverbot ist.