25-11-2023, 19:41
Es geht also um dich als Unterhaltspflichtigen und nicht eine Ex, die Ehegattenunterhalt verlangen könnte und der ein Wohnvorteil unterstellt werden kann?
Welche Auskunftserteilung meinst du? Ein Formular von einem Jugendamt? Die Frage nach Auskunft ist nicht an ein Formular gebunden. Oder ein Jobcenter? Dafür hier ein Beispielformular: https://www.jobcenter-slf-ru.de/media/at...ebogen.pdf
Welche Auskunftserteilung meinst du? Ein Formular von einem Jugendamt? Die Frage nach Auskunft ist nicht an ein Formular gebunden. Oder ein Jobcenter? Dafür hier ein Beispielformular: https://www.jobcenter-slf-ru.de/media/at...ebogen.pdf