25-11-2023, 19:51
Ah so. Sorry! Das Einkommen des Partners nicht mit gerechnet. Das wäre mir also neu. Könnte mir nur vorstellen, dass die im Rahmen einer Mangelfallberechnung ihr ein Taschengeld abziehen, welches ihr vom Partner zustünde oder so etwas Ähnliches. An dieserStelle würde ich schlicht nach der Rechtsgrundlage des Begehrs fragen.
Die Frage nach dem SB hat p schon beantwortet. Wenn das JC von dem SB für Erwerbstätige ausgeht, würde ich das dem Gefühl nach, und ohne jetzt gesucht zu haben denn ich weiß es nicht, so deuten, dass sie dem Grunde nach eben nicht Erwerbslos ist sondern in einem Angestelltenverhältnis. Das ist ja durch das Beschäftigungsverbot nicht aufgehoben. Sozusagen ist es dann nur ausgesetzt. Man würde wohl den Unterhalt den aktuellen Begebenheiten anpassen und später wieder, nach Aufnahme der Tätigkeit, anpassen.
Die Frage nach dem SB hat p schon beantwortet. Wenn das JC von dem SB für Erwerbstätige ausgeht, würde ich das dem Gefühl nach, und ohne jetzt gesucht zu haben denn ich weiß es nicht, so deuten, dass sie dem Grunde nach eben nicht Erwerbslos ist sondern in einem Angestelltenverhältnis. Das ist ja durch das Beschäftigungsverbot nicht aufgehoben. Sozusagen ist es dann nur ausgesetzt. Man würde wohl den Unterhalt den aktuellen Begebenheiten anpassen und später wieder, nach Aufnahme der Tätigkeit, anpassen.