26-11-2023, 15:34
Danke für eure Antworten.
Ich meine ausschließlich den Wohnvorteil für die Berechnung des Kindesunterhalts nach rechtsgültiger Scheidung.
Und aktuell fordert niemand Unterhalt oder eine Auskunft.
Ich habe gelesen, dass der Kindesunterhalt für die Zukunft anhand des Durchschnitts der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bemessen wird.
Dann wäre es ja logisch auch die letzten 12 Durchschnittsraten des Darlehens zu nehmen.
Es fällt mir schwer zu verstehen, wie das in der Praxis abläuft.
Ich bin nicht an Formulare gebunden, so viel habe ich verstanden.
Alles was Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit betrifft wird durch Gehaltsnachweise nachgewiesen.
Der letzte Steuerbescheid wird auch abgefragt.
Aber muss ich auch mein Immobiliendarlehen für die Bemessung des Wohnvorteils offen legen?
Oder teile ich selbst der Unterhaltsberechtigten meinen Wohnvorteil mit?
Ich meine ausschließlich den Wohnvorteil für die Berechnung des Kindesunterhalts nach rechtsgültiger Scheidung.
Und aktuell fordert niemand Unterhalt oder eine Auskunft.
Ich habe gelesen, dass der Kindesunterhalt für die Zukunft anhand des Durchschnitts der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bemessen wird.
Dann wäre es ja logisch auch die letzten 12 Durchschnittsraten des Darlehens zu nehmen.
Es fällt mir schwer zu verstehen, wie das in der Praxis abläuft.
Ich bin nicht an Formulare gebunden, so viel habe ich verstanden.
Alles was Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit betrifft wird durch Gehaltsnachweise nachgewiesen.
Der letzte Steuerbescheid wird auch abgefragt.
Aber muss ich auch mein Immobiliendarlehen für die Bemessung des Wohnvorteils offen legen?
Oder teile ich selbst der Unterhaltsberechtigten meinen Wohnvorteil mit?