27-11-2023, 17:47
Habe eine Beratung bei einem anderen Anwalt in Anspruch genommen. Er meint, ich soll froh sein, dass ich Betreuungsunterhalt in dieser Form bekommen habe und nicht nach den Eheverhältnissen. Er hätte erwartet, dass ich noch mindesten 1,5 Jahre nach der 3/7 Regel zahlen müsste.
Er meint, bei kinderlosen Ehen wird nachehelicher Unterhalt auf etwa 1/3 der Ehedauer befristet, bei Ehen mit Kindern kann das auch der Ehedauer entsprechen.
Ich werde also keine Beschwerde einlegen.
Er meint, bei kinderlosen Ehen wird nachehelicher Unterhalt auf etwa 1/3 der Ehedauer befristet, bei Ehen mit Kindern kann das auch der Ehedauer entsprechen.
Ich werde also keine Beschwerde einlegen.