29-11-2023, 16:13
Ich kenne eher einige, wo das nicht so ist. Das OLG Schleswig-Holstein meinte mal, man könnte ja eine kleinere Wohnung nehmen und in
in Randgebiete ziehen, wo es billiger ist. Eigenes Zimmer für die Kinder, lange Anfahrtwege zur Arbeit, alles egal. Es muss Unterhalt fließen.
Man muss halt alles nachweislich versucht haben, bevor man erhöhte Wohnkosten geltend machen kann. 15 WF 414/13 v. 20.12.2013.
Ich habe hier nur einen Beschluss von dem Provinzgericht Tecklenburg, NRW, wo das Gericht eine 5-Zimmer Wohnung als angemessen für einen Erwachsenen und fünf Kinder empfand. Dabei muss man allerdings sagen, das die Miete anders als bei dir extrem günstig war, wofür ich anderswo statt 105 nur 70qm bekommen hätte.
in Randgebiete ziehen, wo es billiger ist. Eigenes Zimmer für die Kinder, lange Anfahrtwege zur Arbeit, alles egal. Es muss Unterhalt fließen.
Man muss halt alles nachweislich versucht haben, bevor man erhöhte Wohnkosten geltend machen kann. 15 WF 414/13 v. 20.12.2013.
Ich habe hier nur einen Beschluss von dem Provinzgericht Tecklenburg, NRW, wo das Gericht eine 5-Zimmer Wohnung als angemessen für einen Erwachsenen und fünf Kinder empfand. Dabei muss man allerdings sagen, das die Miete anders als bei dir extrem günstig war, wofür ich anderswo statt 105 nur 70qm bekommen hätte.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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