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Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#30
(04-12-2023, 15:55)NeuesKapitel schrieb: Für eine Verteidigungsstrategie gibt es nur geringe Ansatzpunkte. Man könnte argumentieren, dass der Privatvorteil des Autos geringer ist als der geldwerte Vorteil nach Steuern. Ich empfehle jedoch, in Verhandlungen zu treten und der Gegenseite vorzuschlagen, nach einer niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen.

Die Gerichte gehen mittlerweile immer mehr dazu über den steuerlichen Anteil mit dem geldwerten Vorteil gleichzusetzen, mindestens. Häufig wird argumentiert, der Vorteil sei eigentlich
noch viel größer, weil ja die gesamte private Mobilität damit abgedeckt ist. Da müssen die Richter halt nix mehr selber rechnen, was die vermutlich ohnehin nicht gerne tun. 

Für eine Stufe niedriger in der DDT würde ich kein zusätzliches Geld mehr für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren verbrennen. Da kämpfst du um 80 Euro mehr monatlich. Das sind 1,5 Stunden Arbeiten die Woche zum Mindestlohn. Die Kosten für ein verlorenes Verfahren sind um ein Vielfaches höher, als du ohne Streit, über die Zeit an Unterhalt mehr bezahlen würdest. Würde ich lassen, mehr Kosten als Nutzen. Ich verdiene etwa ähnlich wie du, bin aber nur deshalb in einer niedrigeren Stufe gelandet, weil ich ein Kind mehr habe als du. Das wirkt sich bei dem Bedarfskontrollbetrag aus.

Zu der Riesteroption kann ich nichts sagen, außer, das sie nicht anerkannt wurde, als ich ein Mangelfall war und den Mindestunterhalt nicht zahlen konnte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten? - von Sixteen Tons - 04-12-2023, 19:08

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