05-12-2023, 18:04
Wenn das Wechselmodell gut verankert ist (Dauer >1 Jahr, Kinder wollen es, älteres Kind >11 Jahre), würde ich nicht zögern, erst gerichtlich die Unterschrift zur Zusammenveranlagung ersetzen zu lassen und anschliessend auf der Kostenteilung für die Kinder zu bestehen. Leichter manipulierbare weil jüngere Kinder sind kritischer.
Das sind schon grosse Punkte. Die anderen genannten Dinge überschätzst du bzw. warst zu naiv. Nach dem Auszug am Konto bedient geht nur, wenn du ihr den Zugriff gelassen hast und gebrauchte Wohnungseinrichtungsgegenstände sind meistens nicht viel wert, ausser du hattest da Antiquitäten stehen, die sie gestohlen hat.
Das sind schon grosse Punkte. Die anderen genannten Dinge überschätzst du bzw. warst zu naiv. Nach dem Auszug am Konto bedient geht nur, wenn du ihr den Zugriff gelassen hast und gebrauchte Wohnungseinrichtungsgegenstände sind meistens nicht viel wert, ausser du hattest da Antiquitäten stehen, die sie gestohlen hat.