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Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
#6
Danke für die ermutigenden Worte.

Dies entspricht auch allem meinem Rechtsempfinden und - wie noch einmal ausgeführt - der scheinbaren gesetzlichen Lage.

Es ist dennoch erstaunlich, dass es hier offenbar Urteile von unterschiedlicher Richtung selbst von OLG gibt, z.B. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 UF 25/12. Da hätte ich erwartet auf klarstellende höchstrichterliche Urteile von Bundesverfassungs- oder -verwaltungsgericht, respektive BGH zu stoßen.

Ich werde es also auf eine Klage ankommen lassen.

(06-12-2023, 19:38)peperoni schrieb: Wie durchtrieben und geldgeil deine Ex doch plötzlich nach der Trennung ist, obwohl du sogar nach Stufe 3 trotz Teilzeit bezahlst. Als ihr euch kennengelernt habt und während der Beziehung war dein Teilzeitjob anscheinend gut genug für sie.

Zahlst du nach Stufe 3 481 - 125 Hälfte Kindergeld = 356 EUR Zahlbetrag oder überweist du ihr tatsächlich 481 EUR?

Wir hatten die 481 direkt unter uns vereinbart in Anlehnung an DDT und ich zahle es direkt. Kindergeld verbleibt voll bei ihr, was für mich okay ist - sie verdient weniger und damit werden ja auch dem Kleinen dann vergleichbarere Bedingungen bei ihr geboten.

Ich kann sicher das Angebot machen auf dem jetzigen Level einen Titel zu generieren; ich vermute allerdings, dass dies nicht zu viel bringt, wenn bereits das Jugendamt ziemlich vehement auf ein paar Stufen mehr pocht.
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RE: Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt? - von teilzeitdad - 06-12-2023, 19:43

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