06-12-2023, 20:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-12-2023, 20:08 von peperoni.
Bearbeitungsgrund: .
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Von den in den Stufen genannten Beträgen der DDT wird allerdings immer die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Google mal nach der DDT und scrolle ganz nach unten, dort stehen die Zahlbeträge die du in der jeweiligen Stufe bezahlen musst.
Wenn du ihr 481 EUR überweist, zahlst du ihr aktuell offiziell einen Zahlbetrag der zw. Stufe 7 (470 EUR) und Stufe 8 (505 EUR) für 2023 liegt.
Pass da bitte auf, nicht dass sie dich dann auch offiziell in diese hohen Stufen eingruppieren möchten! Zu viel gezahlter Kindesunterhalt kann übrigens nicht mehr zurückgefordert werden.
Deshalb klare Empfehlung: bis das Thema nicht offiziell (unterzeichneter Titel) geklärt ist, ihr ab 01/2024 nur den Mindestunterhalt Stufe 1 abzgl. Hälfte Kindergeld bezahlen! Das ist so völlig in Ordnung und kann nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Solltest du dann mehr bezahlen müssen, musst du entsprechend die Nachzahlung leisten. Aber immerhin besser als zu viel Unterhalt bezahlt zu haben den du nicht wieder bekommst.
Und beachte auch, dass dein bereinigtes Nettoeinkommen dann auch für die Berechnung von Mehrbedarf (zB für Kita etc) herangezogen wird, da das Gehalt deiner Ex und deines entsprechend gequotelt werden!
Sie kann doch auch mehr arbeiten, während der Kleine in die Kita geht und er sogar jeden Do/Fr/Sa komplett bei dir ist!
Lasse dich nicht von ihr veräppeln und ausnehmen ;-)
Edit: dadurch dass deine Ex zum Jugendamt gerannt ist, schreckt sie doch vor weiteren Eskalationsstufen nicht zurück. Da gilt es jetzt ihr direkt ihre Grenzen aufzuzeigen und durch dein Handeln mitzuteilen, dass du nicht alles mit dir machen lässt!
Wenn du ihr 481 EUR überweist, zahlst du ihr aktuell offiziell einen Zahlbetrag der zw. Stufe 7 (470 EUR) und Stufe 8 (505 EUR) für 2023 liegt.
Pass da bitte auf, nicht dass sie dich dann auch offiziell in diese hohen Stufen eingruppieren möchten! Zu viel gezahlter Kindesunterhalt kann übrigens nicht mehr zurückgefordert werden.
Deshalb klare Empfehlung: bis das Thema nicht offiziell (unterzeichneter Titel) geklärt ist, ihr ab 01/2024 nur den Mindestunterhalt Stufe 1 abzgl. Hälfte Kindergeld bezahlen! Das ist so völlig in Ordnung und kann nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Solltest du dann mehr bezahlen müssen, musst du entsprechend die Nachzahlung leisten. Aber immerhin besser als zu viel Unterhalt bezahlt zu haben den du nicht wieder bekommst.
Und beachte auch, dass dein bereinigtes Nettoeinkommen dann auch für die Berechnung von Mehrbedarf (zB für Kita etc) herangezogen wird, da das Gehalt deiner Ex und deines entsprechend gequotelt werden!
Sie kann doch auch mehr arbeiten, während der Kleine in die Kita geht und er sogar jeden Do/Fr/Sa komplett bei dir ist!
Lasse dich nicht von ihr veräppeln und ausnehmen ;-)
Edit: dadurch dass deine Ex zum Jugendamt gerannt ist, schreckt sie doch vor weiteren Eskalationsstufen nicht zurück. Da gilt es jetzt ihr direkt ihre Grenzen aufzuzeigen und durch dein Handeln mitzuteilen, dass du nicht alles mit dir machen lässt!