10-12-2023, 21:18
Es sind zwei unterschiedliche Beschlüsse. Einmal zum Kindesunterhalt und einmal zum nachehelichen Unterhalt, letzter ist ein Jahr später gekommen. Die Frage ist für mich, ob die nun im Oktober 2024 Auskunft für Kindesunterhalt verlangen kann und noch ein Jahr später im Oktober 2025 für nachehelichen Unterhalt.