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Haager Unterhaltsübereinkommen 2007
#3
(28-07-2023, 21:21)Unterhaltspreller2023 schrieb: Die Frage weiß einer genau was genau vereinbart wurde, bzw. würde der 170 stgb dort eingreifen oder zählt nur das eintreiben von Unterhaltszahlung?

Das Haager Übereinkommen im Volltext auf Deutsch: https://www.hcch.net/de/instruments/conv...xt/?cid=24

Fragen, die die Zukunft betreffen sind oft schwierig, weil sie die Zukunft betreffen. Wie das dort tatsächlich umgesetzt wird, ist definitiv nicht zu sagen und wer es tut, ist unseriös. Die Türkei hat schon bei anderen internationalen Übereinkommen, etwa dem Bankdatenaustausch getrickst, geschoben, gelogen, es ging darum politische Günstlinge zu schützen und Betrug von Türken im Ausland zu decken. Es könnte also sein, dass zwar etwas unterzeichnet ist, in der Praxis aber hintertrieben. Odfer es könnte sein, dass sich politische Verhältnisse ändern und damit auch die Durchsetzung. Oder oder oder. Die Frage hat leider komplette Kaffesatzleserei zur Antwort, deshalb hat sie auch keiner beantwortet.

In D wird das Übereinkommen jedenfalls weitgehend umgesetzt, nur der Sorgerechtsteil wird gelegentlich absichtlich sabotiert. Aber das war ja nicht die Frage, die war ob sich Ansprüche aus Deutschland in der Türkei durchsetzen lassen.
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RE: Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 - von p__ - 11-12-2023, 14:37

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