11-12-2023, 23:58
Dazu muss die Mutter mitspielen. Wenn sie auf der Erziehungsbeistandschaft besteht, dann wird dein Plan nichts. Alles muss einvernehmlich laufen. Es könnte sein, dass die Mutter feststellt, selbst früher als befürchtet unterhaltspflichtig zu werden. Sogar mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit.
Seitens des Jugendamtes ist nichts zu befürchten, solange die Eltern und das Kind sich einig sind.
Seitens des Jugendamtes ist nichts zu befürchten, solange die Eltern und das Kind sich einig sind.