14-12-2023, 11:35
Ja, Anwaltspflicht. Kostet 800-1000 EUR. Für die Mutter macht alles steuerbezahlt der Beistand kostenlos, sie trägt keinerlei Risiko.
Die Schwelle zum Mangelfall ist grundsätzlich sehr hoch, §1603 BGB Abs. 2 greift dann. Du bist derjenige, der dann nachweisen muss, nicht mehr verdienen zu können. Das ist so gut wie unmöglich. In diesem Einkommensbereich sollte man immer erst prüfen, ob man nicht aufstocken kann.
Der Firmenwagen ist ohnehin Gift und rechnet sich anders ein. Ist der Arbeitnehmer zusätzlich zu der dienstlichen auch zu einer privaten Nutzung des Firmenwagens berechtigt, stellen die Nutzungsmöglichkeiten grundsätzlich einen als Einkommen zu behandelnden Sachbezug dar. Unter Punkt 4 der „unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)“ wird ausgeführt, dass geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers (hierunter fallen beispielsweise: Firmenwagen, freie Kost und Logis) als Einkommen zu werten sind, wenn sie diesbezügliche Eigenaufwendungen ersparen. Du wirst durch den Firmenwagen einkommensreicher gemacht, nicht ärmer.
Die Schwelle zum Mangelfall ist grundsätzlich sehr hoch, §1603 BGB Abs. 2 greift dann. Du bist derjenige, der dann nachweisen muss, nicht mehr verdienen zu können. Das ist so gut wie unmöglich. In diesem Einkommensbereich sollte man immer erst prüfen, ob man nicht aufstocken kann.
Der Firmenwagen ist ohnehin Gift und rechnet sich anders ein. Ist der Arbeitnehmer zusätzlich zu der dienstlichen auch zu einer privaten Nutzung des Firmenwagens berechtigt, stellen die Nutzungsmöglichkeiten grundsätzlich einen als Einkommen zu behandelnden Sachbezug dar. Unter Punkt 4 der „unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)“ wird ausgeführt, dass geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers (hierunter fallen beispielsweise: Firmenwagen, freie Kost und Logis) als Einkommen zu werten sind, wenn sie diesbezügliche Eigenaufwendungen ersparen. Du wirst durch den Firmenwagen einkommensreicher gemacht, nicht ärmer.