14-12-2023, 16:25
auch im Norden sind die Familiengerichte der Meinung, dass der Firmenwagen entgegen dem Steuerrecht nicht einkommenssenkend sondern einkommensmehrend bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist.
Bei Deinem Beispiel wäre dein "neues" Netto für die Unterhaltsberechnung: 2526 Euro
Also Firmenwagen wieder zurückgeben und aufstocken!
Bei Deinem Beispiel wäre dein "neues" Netto für die Unterhaltsberechnung: 2526 Euro
Also Firmenwagen wieder zurückgeben und aufstocken!